EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie fördert nachhaltige Investitionen
Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert, wann wirtschaftliche Tätigkeiten wie Bau- und Immobilienprojekte als ökologisch nachhaltig gelten. Damit ist das Klassifizierungssystem der EU ein zentraler Baustein für ESG-konformes Wirtschaften und ein maßgeblicher Faktor für Kapitalzugang, Förderung und Investorenbewertung.
Für Bauherren, Projektentwickler und Bestandshalter gewinnt die EU-Taxonomie zunehmend an Bedeutung. Insbesondere bei Neubauten wird sie zur Grundlage für zukunftsfähige Investitionsentscheidungen und regulatorische Konformität – etwa im Kontext von Green Finance, ESG-Reporting oder nachhaltiger Immobilienbewertung. Ziel der EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) ist es, Kapitalströme in ökologisch sinnvolle Projekte zu lenken. Um ein Bauprojekt als „ökologisch nachhaltig“ einstufen zu können, müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein:
- Einhaltung technischer Prüfkriterien (z. B. Primärenergiebedarf unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte)
- Kein signifikanter Schaden an anderen Umweltzielen („Do No Significant Harm“-Prinzip)
- Einhaltung sozialer Mindeststandards (z. B. Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte)
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FAQs zum Thema
Warum eine EU-Taxonomie mit dem Gottlob-Rommel-Team durchführen?
Als Bauunternehmen mit hoher Eigenleistungskompetenz kombinieren wir bautechnisches Wissen mit regulatorischer Expertise und ermöglichen so eine einfache, sichere Umsetzung der komplexen Anforderungen der EU-Taxonomie für Ihre Gebäude. Mit einer taxonomiekonformen Planung Ihres Bauvorhabens steigern Sie die Attraktivität für ESG-Investoren, verbessern die Förderfähigkeit und schaffen Transparenz im Reporting. Außerdem stärken Sie das nachhaltige Profil Ihres Projekts und positionieren sich als zukunftsorientierter Bauherr.
Die Gottlob-Rommel-Gruppe unterstützt praxisgerecht bei der Umsetzung der EU-Taxonomie
Wir prüfen die Anforderungen der EU-Taxonomie an Ihr Bauprojekt frühzeitig, entwickeln praxisgerechte Maßnahmen zur Zielerreichung und begleiten Sie bei der Dokumentation und Abstimmung mit Auditoren oder Finanzpartnern. Als erfahrenes Bauunternehmen denken wir von Anfang an in lösbaren Anforderungen – technisch fundiert und wirtschaftlich tragfähig.
Unser Leistungsspektrum zur Umsetzung der EU-Taxonomie
- Frühe Projektprüfung auf Taxonomie-Konformität
Wir analysieren bereits in der Planungsphase, ob Ihr Bauvorhaben die relevanten Umweltziele erfüllt – beispielsweise im Bereich Energieeffizienz, Ressourcenschonung oder Anpassung an den Klimawandel. - Maßnahmenentwicklung zur Zielerreichung
Auf Basis der EU-Kriterien erarbeiten wir konkrete Handlungsempfehlungen – angepasst an Projektgröße, Gebäudetyp und Budget. - Begleitung der Nachweisführung
Wir unterstützen bei der technischen Dokumentation, der Abstimmung mit Auditoren und der Erstellung von Berichten für Investoren oder Banken.
Unsere ESG-Beratungsexpertin

Innovation & Entwicklung, ESG-Beratung
Sarah Jourdan
Projektleiterin Nachhaltigkeit und Zertifierung, ESG-Beraterin & DGNB-Consultant
FAQs zum Thema EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union. Es definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ gelten – auch im Bausektor. Ziel ist es, Kapital in klimafreundliche Investitionen zu lenken und Greenwashing zu vermeiden.
Die EU-Taxonomie betrifft alle Neubau- und Sanierungsprojekte, die durch Investoren, Banken oder öffentliche Träger finanziert werden, die ihrerseits ESG-konform berichten müssen – etwa über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Auch Bauherren, die staatliche Förderungen nutzen oder ihre ESG-Strategie stärken wollen, profitieren von einer taxonomiekonformen Planung.
Die Anforderungen der EU-Taxonomie sind besonders relevant für Unternehmen, die im Bauwesen tätig sind. Diese Branche ist nicht nur für einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich, sondern auch für den Verbrauch von Ressourcen wie Wasser und Energie. Daher hat die EU-Taxonomie klare Kriterien definiert, die Unternehmen erfüllen müssen, um als nachhaltig zu gelten. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Minimierung des Energieverbrauchs während des Bauprozesses sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Abfallreduzierung. Diese Anforderungen zielen darauf ab, den ökologischen Fußabdruck von Bauprojekten zu verringern und gleichzeitig innovative Ansätze zur Ressourcenschonung zu fördern.
Je nach Projektart gelten beispielsweise beim Neubau eines Gebäudes unter anderem folgende Kriterien:
- In Annex 1: Primärenergiebedarf < 55 % des GEG-Grenzwerts (Neubau)
- „Do No Significant Harm“-Prinzip (keine erheblichen Schäden an anderen Umweltzielen)
- Berücksichtigung von Ressourceneffizienz, Kreislauffähigkeit, Klimarisikobewertung
- Einhaltung sozialer Mindeststandards (z. B. ILO-Kernarbeitsnormen)
Das DNSH-Prinzip verpflichtet dazu, dass ein Bauvorhaben nicht nur ein Umweltziel erfüllt (z. B. Klimaschutz), sondern keine erheblichen negativen Auswirkungen auf andere Ziele (z. B. Biodiversität, Wasser, Kreislaufwirtschaft) hat. Dafür sind umfangreiche Prüfungen und Dokumentationen notwendig.
Bereits in der Planungsphase sollten Umweltziele berücksichtigt und die relevanten technischen Prüfkriterien geprüft werden. Idealerweise erfolgt eine fachliche Begleitung durch ESG-erfahrene Baupartner, um technische, wirtschaftliche und regulatorische Anforderungen auszubalancieren.
- Höhere Attraktivität für ESG-orientierte Investoren
- Bessere Förderfähigkeit (z. B. KfW, BEG)
- Zukunftssicherheit durch Einhaltung künftiger Regulierung
- Höhere Transparenz und Akzeptanz bei Nutzern, Mietern und Öffentlichkeit
- Reduziertes Risiko durch frühzeitige Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Direkt verpflichtend ist sie nur für Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen oder Fonds, die sich als nachhaltig klassifizieren (SFDR Art. 8/9). Indirekt betrifft sie jedoch viele Bauherren, da Banken, Investoren und öffentliche Auftraggeber zunehmend taxonomiekonforme Projekte bevorzugen oder voraussetzen.
Ja. Die EU-Taxonomie definiert je eigene Kriterien für:
- Neubau („Construction of new buildings“)
- Renovierung („Renovation of existing buildings“)
- Betrieb („Acquisition and ownership“)
Für die Dokumentation der Taxonomie-Konformität sind technische Nachweise, Berichte, Prüfunterlagen und ggf. externe Verifizierungen nötig. Der Prozess umfasst die Analyse der Ausgangslage, Maßnahmenplanung, Umsetzung, Monitoring und Abschlussbericht.
Die EU-Taxonomie wird stetig erweitert und konkretisiert. Seit Anfang 2024 wurden mehrere wichtige Änderungen und Ergänzungen eingeführt:
- Soziale Taxonomie in Vorbereitung: Neben Umweltzielen wird künftig auch eine soziale Taxonomie diskutiert, die soziale Auswirkungen wie faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit oder gesellschaftliche Teilhabe stärker einbezieht.
- Erweiterung auf neue Wirtschaftsbereiche: Die EU-Kommission arbeitet an der Ausweitung der Taxonomie auf weitere Sektoren – auch Gebäudebetrieb, Infrastruktur und Bestandssanierungen werden genauer geregelt.
- Neuer delegierter Rechtsakt (Juni 2024): Laut jüngsten Veröffentlichungen wird ab Juni 2024 ein überarbeiteter delegierter Rechtsakt gelten, der die Kriterien für Gebäude noch einmal präzisiert – insbesondere zur Bewertung der Lebenszyklusemissionen und zur Anwendung von digitalen Gebäuderessourcenpässen.
- Digitalisierung der Nachweisführung: Es werden digitale Tools und ESG-Plattformen eingeführt, um die Dokumentation der Taxonomie-Konformität effizienter und revisionssicher zu gestalten. Bauherren profitieren von standardisierten Formaten und Schnittstellen zu Banken.
DGNB-Zertifizierung
Mit technischer Expertise und Know-how für wirtschaftliche Machbarkeit bringen wir die Anforderungen der DGNB von der Planung direkt auf Ihre Baustelle.
QNG-Zertifizierung
Wir schaffen eine garantierte Förderfähigkeit durch einen integrierten Planungs- und Bauprozess.
